§1 Geltung der AGB

 

(l )Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters.Die Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2)Die Unter-oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses,sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist ausgeschlossen.

(3)Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§2 Beherbergungsvertrag

(l)Der Beherbergungsvertrag kommt zustande,wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost oder E-mail bestätigt und damit die Buchung annimmt. (Antragsannahme)

(2)Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast.Hat ein dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. (3)Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 

§3 Leistungen,Preise,Zahlung,Aufrechnung

(1)Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.Das Ferienhaus entspricht dem ausgeschriebenen Ausstattungsstandard.Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung(z.B.Belüftung)

(2)Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters. zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

(3)Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen.Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach sS2Abs.l genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

(4)Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserftillung fünf Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemeine für derartige Leistungen berechnete Preis,so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,höchstens jedoch um 10% anheben.

(5)Die vollständige Zahlung, des für die Überlassung des Ferienhauses,vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Buchungstag fällig.Sie hat zu diesem Zeitpunkt per Uberweisung zu erfolgen,es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt.

EC-u Kreditkarten, sowie Schecks können als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden.

(6)Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % auf den für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preis, sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen.Eine Vorauszahlung wird mit der Buchungsbestätigung gemäß *2Abs. I fällig und ist bis 10 Tage nach Übermittlung der

Buchungsbestätigung per Uberweisung an den Vermieter zu leisten.Kann der Vermieter bis zum 10. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet,so ist der Vermieter berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten, er muß dies dem Gast schriftlich mitteilen.S5 Abs.3 ist dann mit der Maßgabe, daß der 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,entsprechend anzuwenden.

(7)Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

§4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung

(1 )Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.Von

22.00Uhr bis 7.00Uhr gilt die Nachtruhe.ln dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke eunzustellen.

(2)Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

Bitte beachten Sie, daß aus versicherungstechnischen Gründen Grillen auf offener Flamme, offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art im Umkreis von 300 m von Reet gedeckten Häusern verboten ist.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus/-wohnung nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.Für die Unterbringung von Haustieren wird der Anbieter einen angemessenen Aufpreis laut Preisliste erheben. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale von 200,00 Euro in Rechnung stellen.Für die von Haustieren angerichteten Schäden am Inventar des Ferienhauses,am Ferienhaus selbst oder auf dem Grundstück haftet der Gast in vollem Umfang.

(4)In dem Ferienhaus darf geraucht werden, jedoch nicht in den Schlafzimmern.

(5)Die Ein- und loder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt.Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o ä allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Deko o. ä. verpflichtet.

(6)Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug.Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechtes angemessen Rücksicht zu nehmen.

Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§5 Rücktritt vom Vertrag(Abbestellung, Stornierung

(l)Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2)Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Vermieters auszulösen,von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt,wenn er nicht bis zum vereinbartem Termin sein Recht zu Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine vom ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3)Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadenersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur

Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt.

Im übrigen nach den folgenden Maßgaben, Stornierung bis spätestens

60 Tage vor Anreise 0 %

25 — 59 Tage vor Anreise 30 %

10 — 24 Tage vor Anreise 80 %

5 - 9 Tage vor Anreise 90 % weniger als 5 Tage vor Anreise 100 %

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu.Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

(4)Bei dem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5)Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert.Abs.3 ist entsprechend anzuwenden.Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro verlangen.

(6)Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs.2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7)Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,b)das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder Belegung, der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.c) dass Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit des Hauses, der Nachbarn, das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet.

(8)Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-,Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreisund/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.Bei berechtigtem Rücktritt/Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspmch des Gastes auf Schadenersatz.Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts, einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

 

§6 Haftung, Verjährung

(1)Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis unverzüglich um Beseitigung bemühen. Der Gast ist verpflichtet, daß ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder Mangel zu beseitigen und mögliche Schäden gering zu halten.

(2)Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht, sie gelten nicht als Sachen im Sinne der 701 f. BGB.Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.Dies gilt ebenfalls für Wertgegenstände, die der Gast im Ferienhaus verwahrt und/oder hinterläßt. Eine Haftung für eingebrachte Sachen/Wertgegenstände in dem im Haus evtl. vorhandenen Safe sind ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

(3)Der Gast, Mitreisende und Besucher im Ferienhaus haften für schuldhaft verursachte Schäden am Inventar und auf dem Grundstück befindliche Sachen.Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.Dies gilt insbesondere für Schäden (Wasser- oder Feuerschäden z.B.), die auch andere schädigen können.

(4)Ansprüche des Gastes verjähren in 6 Monaten, außer der Vermieter haftet wg Vorsatz. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

 

 

§7 An-und Abreise,Schlüsselübergabe,Verspätete Räumung

(1)Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung.Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Zeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart.Eine Anreise vor 15.00Uhr kann ebenfalls nur erfolgen,wenn dies vorab mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart wurde.

(2)Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20.00 und 8.00 Uhr vereinbart und/oder findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

(3)Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.Ferner ist er verpflichtet die Angaben zur Kurkarte wahrheitsgemäß auszufüllen.

(4)Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 100,00 Euro verlangen.Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag,sofern mit dem Gast nichts anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinaus gehender Schäden am Ferienhaus und/oder Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadenersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (sS249Abs.2BGB).

(5)Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinen Zustand zu übergeben.Ferner ist das Geschirr und Töpfe/Pfannen gereinigt und der Geschirrspüler ausgeräumt zu hinterlassen.Ebenso ist der Müll,Glas u Papier entsprechend entsorgt. Bei verspäteter Räumung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf Zusatzzahlung.

Diese beträgt 70,00 Euro pauschal und Ersatz weitergehender Schäden.

(6)Die Räumung gemäß Abs.4gilt als erfolgt, wenn alle Schlüssel an Vermieter/Vertreter herausgegeben wurden.

(7)Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadenersatz für deren Neuherstellung,bzw. für den Austausch neuer Schlösser zu leisten.

 

§8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden vom Vermieter elektronisch gespeichert.Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich oder werden von Amtswegen gefordert.

 

§9 Schlussbestimmungen

(l )Änderungen oder Ergänzugen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen.Einseitige Änderungen oder Ergänzugen durch den Gast sind unwirksam.

(2)Erftillungs-und Zahlungsort ist Otterndorf/Deutschland.

(3)Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung.

(4)Ausschließlicher Gerichtsstand ist Otterndorf/Cuxhaven,Deutschland.

(5)Sollte eine der vorstehnden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Die unwirksame Bestimmung ist durch entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten gesetzliche Vorschriften.

 

 

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